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   VGH Hessen, 01.08.2007 - 8 TG 1562/07   

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https://dejure.org/2007,9859
VGH Hessen, 01.08.2007 - 8 TG 1562/07 (https://dejure.org/2007,9859)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.08.2007 - 8 TG 1562/07 (https://dejure.org/2007,9859)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. August 2007 - 8 TG 1562/07 (https://dejure.org/2007,9859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweiser Vollzug einer einstweiligen Maßnahme des Beschwerdegerichts vor dessen Entscheidung über die Beschwerde; Anforderungen an einen Schiebebeschluss bzw. Stopbeschluss; Ausnahmetatbestand der mangelnden Entscheidungsreife der Beschwerde; Hinreichende ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § 173 S. 1; ; VwGO § 80 Abs. 8; ; ZPO § 570 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht: sog. Schiebe- oder Stoppbeschluss - aufschiebende Wirkung, Beschwerde, Beschwerdebegründung, Schiebe- oder Stoppbeschluss, Vollzugshemmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 61
  • DÖV 2008, 211
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 12 TZ 577/00

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Vollzugsmaßnahme während des

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2007 - 8 TG 1562/07
    Angesichts der einmonatigen Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO liefe die Auffassung der Antragsteller, der Vollzug müsse gem. Art. 19 Abs. 4 GG unabhängig vom Vorliegen einer Beschwerdebegründung unter Beachtung der dafür vom Gesetzgeber eingeräumten Frist zunächst untersagt werden, darauf hinaus, dass allein die bloße Beschwerdeeinlegung entgegen dem gesetzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eine einmonatige Vollzugshemmung bewirken würde, ohne dass es das Gericht - anders als in dem von den Antragstellern angeführten Beschluss des Hess. VGH vom 4. April 2000 - 12 TZ 577/00 - in der Hand hätte, durch eine schnelle Entscheidung eine zügige Beendigung des Beschwerdeverfahrens und damit der Vollzugshemmung herbeizuführen.
  • VG Darmstadt, 24.07.2007 - 3 G 1073/07

    Bürgerbegehren

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2007 - 8 TG 1562/07
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Beschwerdeerfolges ist derzeit eher zu verneinen, weil der den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung ablehnende Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 24. Juli 2007 - 3 G 1073/07 - bei der allein möglichen summarischen Prüfung keine überwiegend wahrscheinliche oder gar offensichtliche Fehlerhaftigkeit aufweist, sondern im Gegenteil gut nachvollziehbar und überzeugend erscheint.
  • OVG Bremen, 14.09.2012 - 2 B 240/12

    Vollstreckungsaufschub für Stubu - bestimmender Einfluss; Gaststättenerlaubnis;

    Zudem darf die Beschwerde nicht offensichtlich aussichtslos oder rechtmissbräuchlich sein (vgl. zum Maßstab - mit Abweichungen im Einzelnen - VGH BW, Beschluss vom 4. Juli 1985 - 3 S 1652/85 -, NVwZ 1985, 922; HessVGH, Beschluss vom 22. März 1990 - 4 TG 724/90 -, NVwZ 1990, 976; HessVGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 8 TG 1562/07 -, NVwZ-RR 2008, 61; ThürOVG, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 ZEO 1076/97 -, NVwZ 1999, 892; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2011, Rn. 1154; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 149 Rn. 7).
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